Aktuelles

Aktuelles zum Kassenbuch / Kassen-Nachschau

In den letzten Monaten ist es immer wieder zu Unsicherheiten im Rahmen der ordnungsgemäßen Kassenführung gekommen. Der Gesetzgeber wünscht sich, Bargeld vollständig aus unseren Unternehmen zu verbannen.

Und auch wir raten Ihnen dazu, Ihre Bareinnahmen so gering wie möglich zu halten.

Bereits am 15.12.2016 hat der Bundestag ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Damit sollen bisher bestehende technische Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen wie elektronischen Kassen verhindert werden.

 Bei den steuerlichen Betriebsprüfungen bereiten den Finanzbeamten insbesondere Probleme:

  • nicht dokumentierte Stornierungen
  • nicht erkennbare Änderungen mittels elektronischer Programme
  • der Einsatz von Manipulationssoftware


In diesem Zusammenhang wird die Kontrolle im Bereich der digitalen Grundaufzeichnungen verstärkt. Ähnlich wie bereits heute schon bei der Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer üblich wird es künftig die sog. Kassen-Nachschau gemäß § 146b AO geben.

Sie dient einer zeitnahen Prüfung

  • der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen sowie
  • der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung.


Neben computergestützten Kassensystemen sollen auch Registrierkassen und offene Ladenkassen überprüft werden. Die Kassen-Nachschau wird unangekündigt und während der regulären Geschäftszeiten erfolgen. Dem Prüfer sind bei der Kassennachschau die für die Kassenführung relevanten Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Elektronische Daten sind über die digitale Schnittstelle zu übermitteln oder auf einem maschinell auswertbaren Datenträger zur Verfügung zu stellen.

Eine Kassen-Nachschau kann erstmals bereits ab dem Jahr 2018 vorgenommen werden.

Wir bitten Sie, sich in diesem Zusammenhang unbedingt mit uns in Verbindung zu setzen, um Ihre Kassenführung auf den Prüfstand zu stellen. Wir weisen schon heute darauf hin, dass eine falsche Kassenführung das Finanzamt zu Gewinnhinzuschätzungen berechtigt, die relativ schnell zu sehr hohen Nachzahlungen führen können.

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