Wir möchten Euch heute, passend zu den Sommerferien, einen Tipp mit auf dem Weg geben, wie ihr einen Beitrag zur Erholung Eures Arbeitnehmers beitragen könnt. Steuerrechtlich attraktiv, denn für Eure Mitarbeiter ist es "brutto für netto", aber lest selbst ...
Instagram hat kürzlich eine lang ersehnte Änderung vorgenommen: Ab sofort können im Unternehmensprofil bis zu fünf Verlinkungen hinterlegt werden.
Die Verwendung von Musik auf Instagram sorgt derzeit für viel Unsicherheit und Aufruhr - und das zu Recht. Fremde Musiktitel genießen urheberrechtlichen Schutz und dürfen ohne entsprechende Lizenzen nicht in Social Media verwendet werden.
Google Bewertungen sind heutzutage nicht mehr wegzudenken und sie sind für Euch als Unternehmer ein wichtiger Bestandteil Eures Online-Auftritts. Wie ihr sie verwalten könnt und was es zu beachten gibt, erklären wir Euch im heutigen Beitrag.
Monatlich zahlen Arbeitnehmer gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber über ihr Gehalt in die Rentenversicherung ein. Die daraus resultierende Rentenzahlung bildet für den Großteil unserer Bevölkerung die wesentliche Einkommensquelle im Alter.
Am 23. Dezember 2022 hat die Bundesregierung die neuen Förderregeln für Elektrofahrzeuge auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Gefördert werden ab dem 01.01.2023 neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.
Meist bringen Jahreswechsel auch gesetzliche Änderungen mit sich, so ist es auch im Steuerrecht. So gelten zum Beispiel im Bereich der betrieblichen Bewirtung seit Jahreswechsel einige Neuerungen, die wir Euch im Folgenden etwas näherbringen möchten:
Bevor wir langsam nächste Woche alle in die wohlverdiente Weihnachtspause eintauchen, haben wir heute noch einmal zwei Themen, die Euch als Arbeitgeber betreffen: Zum Einen steigt zum 01.01.2023 erneut die Midijob Grenze an und zum Anderen möchten wir Euch nochmal an die Änderungen bezüglich der E-AU erinnern.
Im September 2023 nehmen wir uns eine Auszeit... und zwar mit Euch! Wir möchten vom 12. - 15.09.2023 mit Euch die "Unternehmerauszeit" in Heiligenhafen verbringen! Was sich genau dahinter verbirgt, was ihr erwarten könnt und wie Ihr Euch einen Platz sichern könnt, lest ihr hier:
Gestern, am 14. November 2022, wurde im Bundesrat die sogeannten "Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden" beschlossen, die sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen entlastet. Was das genau bedeutet, klären wir im heutigen Artikel:
Der berühmte „gelbe Schein“ wird abgelöst durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. Die eAU soll wieder ein Stück der deutschen Bürokratie abbauen. Was bedeutet das für uns als Arbeitgeber? Und was ist eigentlich Sinn und Zweck des Ganzen?
Seit gestern, also seitdem 26. Oktober 2022, gilt nun endlich die sog. Inflationsausgleichsprämie. Aber was bedeutet das für uns? Seit gestern könnt Ihr als Arbeitgeber Euren Mitarbeitern steuer- und abgabenfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro gewähren. Um diesen Vorteil genießen zu können ist es wichtig, die folgenden Punkte zu beachten:
Wie Ihr alle bereits mitbekommen habt ist seitens der Bundesregierung der Entschluss gefasst worden, die geltenden Mehrwertsteuersätze befristet vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 von derzeit 19% auf 16% sowie von derzeit 7% auf 5% zu senken. Für uns Fahrschulunternehmen hat dies natürlich Konsequenzen für zukünftige Einnahmen und Ausgaben. Ich möchte Euch nun ein paar meiner Gedanken und auch gesetzliche Grundlagen zukommen lassen und bitte Euch, die folgenden Zeilen aufmerksam zu lesen.
Mittlerweile haben es die Fahrschulen in ganz Deutschland geschafft, wieder den Betrieb aufnehmen zu können. Ist nun alles wie früher? Bei dem Einen mehr, bei dem Anderen weniger…. Im Moment stehen wir Fahrschulen in meinen Augen vor zwei Problemen: die Auslastung des theoretischen Unterrichts sowie die ressourcensparende Einteilung von praktischen Fahrstunden.
Gestern habe ich mit meiner Familie eine Fahrradtour gemacht. Nicht weit von unserem Haus sind wir an einem Erdbeerfeld vorbeigefahren, an dem der Erdbeerbauer die ersten Vorbereitungen für die Erdbeersaison 2020 getroffen hat. Meine vierjährige Tochter ist stehen geblieben und wäre am liebsten direkt aufs Feld gelaufen. Sie liebt Erdbeeren. Aber dafür ist es im April noch etwas zu früh. Aber genau wie wir Fahrschulen es heute haben, so haben auch unsere Erdbeerbauern in den kommenden Monaten ein Problem: wir können die Schüler nicht in die Fahrschule lassen, die Bauern können die Menschen nicht auf s Feld lassen. Während ich meiner Tochter nun erklären musste, dass die Erdbeeren noch gar nicht reif seien, betrachtete mein fünfjähriger Sohn Emil neugierig den Erdbeerbauern bei der Arbeit und entdeckte einen Erdbeerautomaten.
Bist du schon mal morgens aufgewacht und hattest so gar keine Lust auf deine Arbeit? „Einfach mal einen ganzen Tag zuhause bleiben und nichts tun!!“ Hast Du das schon mal gedacht? Und wie ist es heute? Sehnen wir uns heute danach, einfach wieder unserer gewohnten Arbeit nachzugehen?
Ob im Radio, in der Tageszeitung oder im Fernsehen, stündlich erreichen uns neue Hiobsbotschaften zum Thema Coronavirus. Waren wir anfangs noch entspannt und haben positiv in die Zukunft gesehen, so merke ich an der Anzahl von Mails, WhatsApp-Nachrichten und Anrufen, die mich tagtäglich erreichen: die Situation macht uns Allen mehr und mehr zu schaffen. Fragen schwirren durch unseren Kopf, auf die wir so wirklich keine Antworten finden können.
Im letzten Jahr habe ich von Mitarbeitergewinnung und von möglichen steuerfreien Sachzuwendungen an Ihre Mitarbeiter geschrieben. Großes Thema ist in diesem Zusammenhang der immer bekanntere 44-Euro-Gutschein, den Mitarbeiter jeden Monat steuer- und sozialversicherungsfrei von ihren Chefs bekommen dürfen.
Bereits Anfang des Jahres habe ich über die Möglichkeit geschrieben, Elektrofahrzeuge sinnvoll in Ihrem Unternehmen einzusetzen, um so das Unternehmen für eine erfolgreiche Zukunft auszurichten und für die Kunden interessant zu machen.
Die Bundesregierung hat nun die sog. 0,5-Prozent-Regel für E-Fahrzeuge auf den Weg gebracht.
Die Fahrschulbranche erfährt zunehmend einen Wandel. Die Fahrlehrerschaft scheint überaltert und ist aufgrund von Nachwuchsproblemen dem Kundenansturm zum Teil nicht mehr gewachsen. Dennoch: wir dürfen nicht vergessen, unsere Unternehmen auch für eine erfolgreiche Zukunft auszurichten und für unsere Kunden interessant zu machen. Für einige Unternehmer steht in diesem Zuge die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zur Debatte.
Die Fahrschulbranche kämpft zunehmend mit Nachwuchsproblemen und auch Sie gehören vielleicht zu einem der Unternehmen, die händeringend nach geeigneten Fahrlehrern sucht.
Viele „Große“ unserer Branche haben sich in den letzten Monaten zu diesem Problem geäußert, in Fachtagungen und auf Verbandssitzungen werden wir Fahrlehrer dazu aufgerufen, für Nachwuchs zu sorgen und den Job für den Bewerber attraktiver zu machen.
Aber liegt das wirklich in unserer Hand? Durchaus, liebe Kollegen!
Bereits bestehende Gesetze werden regelmäßig durch den Gesetzgeber modifiziert – leider nicht immer zur Freude der Unternehmer. Zum 1. Januar 2018 gibt es jedoch einen Grund zur Freude. Die neue Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) tritt in Kraft. Was das bedeutet? Das versuche ich Ihnen gern anhand eines konkreten Beispiels zu erläutern.
In den letzten Monaten ist es immer wieder zu Unsicherheiten im Rahmen der ordnungsgemäßen Kassenführung gekommen. Der Gesetzgeber wünscht sich, Bargeld vollständig aus unseren Unternehmen zu verbannen.
Und auch wir raten Ihnen dazu, Ihre Bareinnahmen so gering wie möglich zu halten.
Bereits am 15.12.2016 hat der Bundestag ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Damit sollen bisher bestehende technische Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen wie elektronischen Kassen verhindert werden.
Deutsche Fahrschulunternehmer fiebern seit Monaten einer Entscheidung im Revisionsverfahren zum Thema "Umsatzsteuer-Befreiung von Fahrunterricht" entgegen. Jetzt ist es endlich soweit. Heute, am 26. Juli 2017 kommt die Meldung vom Bundesfinanzhof: "Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen zweifelhaft".
„Fahrschulen nicht länger mehrwertsteuerpflichtig?“ So lautete die Überschrift eines Artikels der Online Ausgabe der „Fahrschule“ am 4. Dezember 2015. Umsatzsteuerbefreiung von Fahrunterricht, ein Thema, das seit diesem Tag die Fahrlehrerschaft bewegt hat – und weiter bewegen wird.
Nach Ansicht der Richter des Finanzgerichts Berlin Brandenburg bestehen „ernstliche Zweifel“ an der Umsatzsteuerpflicht von Fahrunterricht. Das geht aus einem Beschluss des Jahres 2015 hervor. Neben dem Sächsischen Finanzgericht (Beschluss aus April 2016) schloss sich unlängst das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Beschluss vom 8. Februar 2017 dieser Auffassung an.
Stellen Sie sich auch hin und wieder die Frage, warum wir eigentlich so viel Steuern zahlen müssen? Laut Bund der Steuerzahler gehen von einem Euro rund 53 Cent für Steuern und Abgaben drauf. Wir dürfen also nicht einmal die Hälfte von unserem Lohn oder Gewinn behalten.
In meinem Beruf als Steuerberatungsassistent betreue ich viele Fahrschulen und berate Sie in allen Fragen rund um die Themen Betriebswirtschaft und Steuerrecht. Nicht selten rufen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, mich entsetzt an und machen Ihrem Ärger Luft. Glauben Sie mir, als Fahrlehrer und Inhaber einer Fahrschule mit insgesamt neun Mitarbeitern kann ich Sie sehr gut verstehen.