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Corona - alles wieder beim Alten. Oder auch nicht.

Mittlerweile haben es die Fahrschulen in ganz Deutschland geschafft, wieder den Betrieb aufnehmen zu können. Ist nun alles wie früher? Bei dem Einen mehr, bei dem Anderen weniger…. Im Moment stehen wir Fahrschulen in meinen Augen vor zwei Problemen: die Auslastung des theoretischen Unterrichts sowie die ressourcensparende Einteilung von praktischen Fahrstunden.

Widmen wir uns zunächst Problem Nummer eins, den viel zu geringen Teilnehmern im theoretischen Unterricht: ich kann die Auflagen leider nicht beeinflussen, und einen Anbau kriegen wir wahrscheinlich auch nicht so schnell an unsere Unterrichtsräume gebaut. Wir müssen wohl oder übel damit klarkommen, dass wir im Moment nur mit einer deutlich geringeren Anzahl von Schülern theoretischen Unterricht abhalten dürfen. Viele Fahrschulen kompensieren das, in dem sie die Anzahl der angebotenen Unterrichte verdoppeln oder gar verdreifachen. In einigen Bundesländern ist es nach wie vor gestattet, parallel zum Präsenzunterricht auf Unterricht via Teams, Zoom und Co. zurückzugreifen. Denkt bitte bei der Erhöhung der Anzahl der angebotenen Unterrichte darüber nach, dass Euch Unterricht verdammt viel Geld kostet. Auch wenn Ihr bisher gewinnbringend beim Unterricht gearbeitet habt, dann kann sich das bei doppelter oder dreifacher Anzahl von Unterrichtseinheiten schnell in ein Zahl-Drauf-Geschäft verwandeln. Vielleicht kann eine Hygiene-Pauschale beim Grundbetrag zumindest ein bisschen für Abhilfe schaffen?

Für den klassischen Unterricht am Abend, bei dem kommen kann wer mag stehen viele vor dem Problem, die Anzahl der Schüler im Raum nicht oder nur schwierig steuern zu können. Zur Verwaltung der Unterrichtskapazitäten haben wir eine Anwendung programmieren lassen, die wir zum Selbstkostenpreis weitergeben. Wer da Bedarf hat findet unter https://www.theorieanmeldung.de/ eine passende Lösung, gerne könnt Ihr Euch auch an uns wenden.

Problem Nummer zwei: durch Hygienevorschriften bei der Praxis zieht sich unser Arbeitstag enorm in die Länge, da Vorschriften uns regelmäßige Pausen zum Lüften und zum Desinfizieren vorgeben. Eine sinnvolle Aneinanderreihung von mehreren Unterrichtseinheiten ist so unmöglich. Wir versuchen deswegen, möglichst Doppelstunden, gern auch 135 Minuten am Stück zu fahren. Aber auch das ist nicht in allen Bundesländern erlaubt oder muss zwingend durch Pausen unterbrochen werden.

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, vergesst bitte nicht, dass sich der Arbeitstag Eurer Angestellten so ziemlich in die Länge zieht und sie schnell deutlich länger unterwegs sind als der Tagesnachweis zeigt. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser Zeit etwas Gutes zu tun, teilt das Bundesministerium für Finanzen in seinem BMF-Schreiben nun mit, dass Sonderzahlungen als Prämien von bis zu 1.500 Euro für besondere Leistungen zu Zeiten der Corona Pandemie in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden können. Wichtig ist dabei, dass diese Zahlungen zu dem ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden. Und: auch Minijobber können eine solche Zahlung bekommen. Eine Angemessenheitsprüfung ist hier nicht vorzunehmen. Vorsicht allerdings, wenn nahe Angehörige bevorzugt werden. Eine Zahlung sollte fremdvergleichsüblich sein. Hierzu berate ich Euch gern.

Und eins liegt mir noch am Herzen: bitte weist Eure Mitarbeiter darauf hin, dass der Bezug von mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld sie zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet. Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuer- und sozialversicherungsfrei, es erhöht aber die auf das übrige Einkommen zu zahlende Steuer. Auch hier stehe ich gerne für Fragen zur Verfügung.

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