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Update steuerfreie Sachzuwendungen

Im letzten Jahr habe ich von Mitarbeitergewinnung und von möglichen steuerfreien Sachzuwendungen an Ihre Mitarbeiter geschrieben. Großes Thema ist in diesem Zusammenhang der immer bekanntere 44-Euro-Gutschein, den Mitarbeiter jeden Monat steuer- und sozialversicherungsfrei von ihren Chefs bekommen dürfen.

Kleine und mittelständische Unternehmen greifen in diesem Zusammenhang häufig zu sog. Prepaid-Kreditkarten. Firmen wie SPENDIT und GIVVE bieten diese Kreditkarten an. Verpackt im Corporate Design des eigenen Unternehmens erhalten Ihre Mitarbeiter „Ihre eigene Firmen-Kreditkarte“, die Sie als Arbeitgeber monatlich mit bis zu 44 Euro aufladen können. Da technisch ausgeschlossen ist, dass Ihre Mitarbeiter mit der Kreditkarte Bargeld abheben oder Geld auf ihr eigene Konto überweisen können und auch eine eigene Aufladung durch die Mitarbeiter ausgeschlossen ist, ist der Einsatz der Kreditkarten auf den Kauf von Waren oder Dienstleistungen beschränkt und fällt somit unter die 44-Euro-Sachzuwendungen gemäß § 8 des Einkommensteuergesetzes. Die Zuwendung ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die oben beschriebenen Kreditkarten nicht unter die steuerfreie Zuwendung im Sinne des Einkommensteuergesetzes gefallen wären. Hintergrund: neben den 44 Euro, die Sie als Chef auf die Kreditkarte aufladen können, fallen jährlich etwa 40 Euro Gebühren für die Kontoführung und Kartenvergabe beim führenden Anbieter an. Zählt man diese mit zu den Zuwendungen, so ist die Grenze von 44 Euro damit überstiegen.

Am 31. Juli 2019 hat die Bundesregierung nun diesen Gesetzesentwurf überarbeitet und genau den Teil gestrichen, der eben diese Prepaid-Kreditkarte gefährdete. Das bedeutet für Sie, dass Prepaid-Kreditkarten zur Mitarbeitergewinnung oder zur Mitarbeiter-Belohnung weiterhin zulässig sind und Zuwendungen bis zu 44 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

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