Aktuelles

Die "eAu" - was ihr jetzt als Arbeitgeber wissen müsst!

Der berühmte „gelbe Schein“ wird abgelöst durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. Die eAU soll wieder ein Stück der deutschen Bürokratie abbauen.  Was bedeutet das für uns als Arbeitgeber? Und was ist eigentlich Sinn und Zweck des Ganzen? 

Der Krankenschein auf Papier gehört bald der Vergangenheit an

Ihr als Arbeitgeber oder wir als Eure lohnabrechnende Stelle müssen die Daten vom Krankenschein nicht mehr händisch in die Abrechnungssoftware übertragen. Das war fehleranfällig und kostete viel Zeit. Außerdem wird eine Menge Papier gespart, da der Arzt bisher insgesamt vier Durchschläge ausstellt, nun allerdings nur noch ein Exemplar für den Arbeitnehmer bereitgestellt wird. Bei knapp 80 Millionen Krankenscheinen pro Jahr macht sich das ganz sicher bemerkbar.
 
Die eAU gilt ausschießlich für Eure gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer. Der Arzt übermittelt hier die Krankheitsdaten an die Krankenversicherung des Patienten, die Daten werden durch Euch oder in der Regel durch uns bei der jeweiligen Krankenkasse elektronisch abgerufen. Anders als bisher muss nun also nicht der Arbeitnehmer seinen Krankenschein bei Euch einreichen, vielmehr seid Ihr als Arbeitgeber nun verpflichtet, die Daten elektronisch abzufragen bzw. durch uns abfragen zu lassen. Das setzt natürlich voraus, dass Euch Eure Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit umgehend mitteilen. Ihr als Arbeitgeber erfahrt auch mit der neuen eAU keine neuen Daten, die Ihr nicht auch mit dem alten gelben Schein erfahren hättet. Es geht ausschließlich um personenbezogene Daten, um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, um den Tag der Feststellung und um eine Erst- oder eine Folgemeldung. Verlängert sich die Arbeitsunfähigkeit Eures Mitarbeiters, so ist immer eine neue AU notwendig, so wie es mit dem gelben Schein auch notwendig war. Nur werden künftig die Prozesse einfacher,  papiersparender und weniger fehleranfällig.
 
Arbeitnehmer muss sich weiterhin krankmelden
 
Ganz wichtig: An der Pflicht, sich als Arbeitnehmer sofort beim Arbeitgeber krankzumelden, ändert sich nichts. Daher unser Tipp: Klärt Eure Mitarbeiter unbedingt darüber auf, dass es ab 2023 gesetzliche Veränderungen gibt, und erklärt diese kurz. Es könnte sonst passieren, dass Eure Mitarbeiter denken, dass künftig alles automatisch funktioniert und sie nichts mehr tun müssen. Das hätte zur Folge, dass Euer Arbeitnehmer künftig zu Hause bleibt, ohne dass Ihr überhaupt davon erfahrt. Und das ist ganz sicher nicht Sinn und Zweck des Ganzen.
 
Wie teilt Ihr uns künftig die Arbeitsunfähigkeit Eures Arbeitnehmers mit?
 
Lasst Euch bitte unbedingt weiter von Eurem Arbeitnehmer eine Kopie, ein Foto oder ähnliches von der Krankschreibung geben, denn er erhält wie oben beschrieben weiterhin ein Schriftstück von seinem Arzt. Auf Wunsch erhält der Patient auch eine Arbeitgeberausführung des Schriftstückes, natürlich dann ohne Diagnose.

Leitet uns dieses Schriftstück über unsere Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. weiter. Nur so können wir sicherstellen, dass wir überhaupt von der Krankschreibung erfahren und können prüfen, ob die elektronisch abgerufenen Daten mit den tatsächlichen Fehlzeiten übereinstimmen. Wichtig: wir erhalten die Datenüber eine Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch übermittelt und sind auf Eure Informationen angewiesen!
 
Gut zu wissen!
 
In der Regel könnt ihr Euch alle auf Grund Eurer kleinen Betriebsgröße einen Teil der enstandenen Kosten des Arbeitnehmerausfalls über das U1 Umlageverfahren erstatten lassen. Dies können wir für Euch aber nur beantragen, wenn wir von Euch die entsprechenden Informationen der Ausfälle erhalten.  Also, überlegt Euch ein passendes Vorgehen für Euch und Eure Arbeitnehmer, damit hier kein Geld verloren geht.  Eine zeitnahe Abwicklung ist hier empfehlenswert!
 

Kontakt

Partner

DATEV Mitglied 100 4c Website
 

erecht24 grau agentur klein

 LogoStBxAusbildung 300px

Newsletter

 Vorname
 
 
 
 
 

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte deren AGB und Datenschutzbestimmungen .