Im Rahmen des III. Entlastungspaketes der Bundesregierung gibt es einige Neuerungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen. In den heutigen News informieren wir Euch über den neue Mindeslohn, die Erhöhung des Minijobs und der neuen Grenze des Midijobs.
Neuer Mindestlohn
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt der neue Mindestlohn von 12 Euro pro Zeitstunde. Bitte prüft unbedingt all Eure Arbeitsverträge, ob die Einhaltung des Mindestlohns erfüllt ist. Oft ist es für uns nicht möglich, dies zu prüfen, denn wenn Ihr Eurem Minijobber ein fixes Gehalt auf Minijobbasis auszahlt, dann können wir die zugrunde liegenden Arbeitsstunden nicht zwangsläufig erkennen und damit die Einhaltung des Mindestlohns nicht prüfen.
Minijob und Midijob
Im Zuge der Mindestlohnerhöhung ist – wie Ihr alle wisst – die Minijobgrenze von 450 Euro auf 520 Euro angehoben worden. Damit sind wöchentlich 10 Stunden zu je 12 Euro möglich, da wir sozialversicherungsrechtlich von 4,33 Wochen pro Monat ausgehen.
Wie bereits erwähnt steigt damit auch die Grenze des sog. Midijobs von bisher 450,01 Euro bis 1.300 Euro auf nun 520,01 Euro bis 1.600 Euro, zum 1. Januar 2023 sogar auf 2.000 Euro.
Wie bereits erwähnt steigt damit auch die Grenze des sog. Midijobs von bisher 450,01 Euro bis 1.300 Euro auf nun 520,01 Euro bis 1.600 Euro, zum 1. Januar 2023 sogar auf 2.000 Euro.
Innerhalb dieser sog. Gleitzone spart der Arbeitnehmer mitunter einen hohen Teil seines Anteils an Sozialabgaben, hat aber dennoch Anspruch auf Sozialleistungen als hätte er die Abgaben voll geleistet. Damit lohnt sich ein Sprung vom Minijobber zum Midijobber wieder mehr, denn das Aufstocken von Stunden und damit das Erhöhen des monatlichen Bruttos wird wieder attraktiver, da nicht durch die sofort stark anfallenden Sozialabgaben aus einem höheren Brutto ein vergleichsweise niedriges Netto wird. Gerne erstellen wir Euch hier Probeabrechnungen.
Aufatmen bei der Grundsteuer
Für alle von Euch, die zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet sind: Die Frist wurde gestern auf den 31. Januar 2023 verlängert!